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Visa Gate GmbH

05.06.2019 Reisende in die USA müssen bei einem Visumantrag ihre Social Media Aktivitäten offenlegen

Datum: 
05.06.2019

Wer in Zukunft ein Visum für die USA benötigt, muss sämtlich Aktivitäten in den sozialen Medien der letzten fünf Jahre offenlegen. Dabei geht es nicht nur um die Zugangsdaten, sondern um E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Kontakte. Dieses Vorgehen ist nicht neu. In der Vergangenheit wurde das von Antragstellern verlangt, die in Ländern unterwegs waren, welche die US-Behörden als terroristisch einstuften. Betroffen ist davon nicht nur der Antragsteller selbst, sondern auch seine Kontakte, da auch deren Aktivitäten offengelegt werden.

 

Diese Regelung betrifft nur Visa-Anträge. Wer sich nur bis 90 Tage in den Staaten aufhält, kann wie bisher ein ESTA beantragen und problemlos einreisen. Jährlich reisen ungefähr 77 Millionen Menschen als Touristen in die USA ein. Davon benötigen nur 14,7 Millionen ein Visum.