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Visa Gate GmbH

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und/oder Ihre Mitreisenden eine Visumpflicht für das Zielland besteht.

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Reisepass

Ein Reisepass ist erforderlich

Gültigkeitsregeln für Dokumente:

  • Pässe und andere für die Einreise akzeptierte Dokumente müssen bei der Ankunft gültig sein.

Wichtig:

Bei der Abreise aus den USA (unabhängig von einer Reisepassbefreiung) ist ein gültiger Reisepass und/oder ein akzeptiertes Ausreisedokument der US-Einwanderungsbehörden erforderlich.

Es gelten Einreise- und Transitbeschränkungen:

Passagiere mit einem nicht maschinenlesbaren Reisepass dürfen nicht nach Mexiko einreisen oder durchreisen.

Die folgenden Bestimmungen gelten für Kinder/Minderjährige:

Reisepass nicht erforderlich für ausländische Minderjährige (bis einschließlich 17 Jahre), die im Reisepass ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten eingetragen sind, wenn sie mit dem Inhaber des Reisepasses reisen.

Alle Minderjährigen unter 14 Jahren, die allein reisen, sollten von einem Erwachsenen empfangen werden.

Wichtig!

Gemäß der Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) wird von allen Minderjährigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen erwartet, dass sie bei der Abreise aus Bulgarien, Kroatien, Zypern, Rumänien oder einem Schengen-Mitgliedstaat einen eigenen Reisepass oder Personalausweis besitzen.

Visum

Ein Visum ist erforderlich

Folgende Personen sind von der Visumpflicht befreit:

  • deutsche Staatsangehörige mit einem Reisepass für einen maximalen Aufenthalt von 180 Tagen.

Wichtig:

Reisenden, die kein Hin- und Rückflugticket besitzen, kann der Zutritt verweigert werden.

Gesundheit

Diese Informationen dienen nur zur Orientierung. Andere Gesundheitsorganisationen können alternative Vorsichtsmaßnahmen empfehlen.

Impfungen sind nicht erforderlich
 

Empfohlene Gesundheits- und Impfschutzmaßnahmen:

  • Malaria-Prophylaxe. Das Malariarisiko, das fast ausschließlich auf P. vivax zurückzuführen ist, ist in einigen ländlichen Gebieten, die nur selten von Touristen besucht werden, ganzjährig vorhanden. In einigen Ortschaften des Bundesstaates Chiapas besteht ein geringes Übertragungsrisiko, in den Bundesstaaten Chihuahua, Durango, Nayarit, Quintana Roo und Sinaloa ein sehr geringes.
  • Empfohlene Prävention in gemäßigten Risikobereichen: A.


Die empfohlene Art der Prävention:

  • Typ A (sehr begrenztes Malaria-Übertragungsrisiko) - Nur zur Vorbeugung von Mückenstichen.
  • Typ B (nur Risiko von P. vivax Malaria) - Mückenstichprophylaxe plus Chloroquin-Chemoprophylaxe.
  • Typ C (Risiko von P. falciparum Malaria mit Chloroquin- und Sulfadoxin-Pyrimethamin-Resistenz) - Mückenstichprävention plus Atovaquon-Proguanil oder Doxycylin oder Mefloquin-Chemoprophylaxe.
  • Typ D (Risiko von P. falciparum Malaria plus gemeldete Mehrfachresistenz) - Mückenstichprophylaxe plus Atovaquone-Proguanil oder Doxycylin oder Mefloquin-Chemoprophylaxe, je nach lokaler Arzneimittelresistenz.

Die Behandlung sollte eine Woche vor der Abreise und nicht später als am ersten Tag der Einreise begonnen werden sie muss regelmäßig eingenommen und 4 Wochen nach der letzten Ausreise fortgesetzt werden. Keine prophylaktische Therapie ist 100%ig infektionssicher, aber selbst wenn sie die Krankheit nicht verhindert, kann sie die Infektion milder und weniger lebensbedrohlich machen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand April 2018.