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07.02.2019 Einreise nach Südafrika für Minderjährige nur mit Geburtsurkunde möglich

Datum: 
07.02.2019

Minderjährige müssen bei der Einreise nach Südafrika ihre Geburtsurkunde vorlegen. Diese Regelung wird seit Dezember 2018 nicht mehr lückenlos kontrolliert. Trotzdem bleibt die Pflicht bestehen, wie das Auswärtige Amt mitteilte. Die Geburtsurkunde kann entweder im Original oder als beglaubigte Kopie mitgeführt werden. Die Geburtsurkunde muss nicht zwingend in Englisch abgefasst sein.

Reist ein Minderjähriger nur mit einem Elternteil ein ist eine eidesstattliche Versicherung des anderen Elternteils notwendig. Diese muss belegen, dass der andere Elternteil mit der Reise einverstanden ist und es sich etwa um eine Entführung des Kindes durch ein Elternteil handelt. Der eidesstattlichen Erklärung müssen die Kontaktdaten des anderen Elternteils sowie eine Passkopie beigefügt sein. Falls eine eidesstattliche Erklärung nicht notwendig oder möglich ist, müssen entsprechende Dokumente mitgeführt werden (Entscheidung des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht, Sterbeurkunde des anderen Elternteils, Negativbescheid des Jugendamts).

Reist ein Minderjähriger nach Südafrika mit Begleitpersonen ein, die nicht seine Eltern sind, müssen neben der Geburtsurkunde eine eidesstattliche Erklärung beider Elternteile oder gesetzliche Vertreter vorgelegt werden. Außerdem müssen Passkopien und die Kontaktdaten mitgeführt werden.

Minderjährige, die alleine nach Südafrika einreisen, benötigen außerdem die Kontaktdaten und eine beglaubigte Passkopie der Person, zu der sie reisen.

Kopien können von einem Notar beglaubigt werden oder von der Behörde, die sie ausgestellt hat. Eidesstattliche Versicherungen müssen durch einen Notar oder durch die südafrikanische Auslandsvertretung beglaubigt werden.