Datum:
19.06.2018
Reisende, die ab 31 Juli 2018 ein Studienvisum, ein Besuchervisum, eine Arbeitserlaubnis oder einen ständigen Wohnsitz beantragen, müssen neben einem biometrischem Passbild auch Fingerabdrücke vorlegen. Nur US-Staatsbürger sind von dieser Regelung ausgenommen. Für Reisende, die häufiger nach Kanada reisen, genügt es, wenn Sie die Fingerabdrücke alle zehn Jahre abgeben.
Reisende aus Deutschland müssen ihre Fingerabdrücke aktuell noch in Düsseldorf abgeben.
Von dieser Regelung gibt es eine Reihe von Ausnahmen. Kein Fingerabdruck wird unter anderem in folgenden Fällen benötigt:
- Touristen mit einer eTA-Reisegenehmigung
- Kinder unter 14 Jahren
- Antragsteller über 79 Jahre
- Inhaber von Diplomatenpässen
- Reisende auf der Durchreise mit einem gültigen US-Visum
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.