+49 (0)89 61 42 150

DE-80333 München

Gabelsbergerstrasse 52

Visa Gate GmbH

Business Visum

Wer in einem fremden Land Geschäfte tätigen will, der benötigt normalerweise ein Business oder ein Geschäftsvisum. Die Voraussetzungen sind zwar unterschiedlich, doch fast immer wird die Einladung eines Geschäftspartners im Zielland verlangt. Manchmal ist es auch nötig, dass ein Begleitschreiben von der Firma, für die Sie tätig sind, mitgeführt wird.

Ein Business Visum für die USA

Für die Staaten benötigen Sie ein Visum, wenn sie länger als 90 Tage dort tätig sind. Das Visum wird ausgestellt für

  • Verträge abschließen
  • Montagearbeiten
  • Teilnahme an Konferenzen, Forschungsarbeiten
  • Gründung eines Geschäftes

Ein B1 Visum wird zunächst für ein halbes Jahr beantragt, kann aber in der Regel ohne Probleme verlängert werden. Allerdings benötigt die Verlängerung einwenig Zeit und so sollten Sie ungefähr 6 Wochen vor Ablauf des Visums einen Antrag auf Verlängerung stellen. Gehen Sie zu diesem Zweck zur zuständigen Einwanderungsbehörde an ihrem Wohnort. Sie müssen Ihren Antrag auf Verlängerung schriftlich begründen und ein Formular ausfüllen.

Folgende Punkte müssen Sie bei der Beantragung Ihres Geschäftsvisums beachten:

  • Der Antrag wird innerhalb von zwei Wochen bearbeitet
  • Sie können ein halbes Jahr im Land bleiben
  • Nach dem Antrag wird in Interview beim Konsulat geführt
  • Ein fester Wohnsitz außerhalb der USA ist nötig
  • Der Reisepass muss natürlich für die Dauer des Aufenthalts gültig sein
  • Sie müssen natürlich nach dem Geschäftsaufenthalt wieder in Ihr Heimatland zurückkehren.

EIN BUSINESS VISUM FÜR AUSTRALIEN

Ein Business Visum für Geschäftsreisen gibt es für Australien im herkömmlichen Sinne überhaupt nicht, denn Sie können auch mit dem eVisitor Visum oder dem Visitor Visum Verträge abschließen oder Geschäftsgespräche führen. Wenn Sie allerdings in Australien ein Geschäft eröffnen möchten, dann benötigen Sie eines der vielen Arbeitsvisa.

Ein Arbeitsvisum für Australien bekommen Sie nur, wenn sie eine Arbeitsstelle haben, die zuvor von einem australischen Arbeitgeber ausgeschrieben wurde. Danach können Sie sich für das entsprechende Visum bewerben. Selbstverständlich sind entsprechende Sprachkenntnisse und Berufserfahrung nötig.

Ein Business Visum für China

China wird nicht nur als Reiseland immer beliebter, sehr viele Menschen reisen auch wegen ihrer Geschäfte nach China. Wenn Sie das planen, dann benötigen Sie ein Geschäftsvisum für China. Das normale Geschäftsvisum wird als M-Visum bezeichnet. Wenn Sie an Messen, Firmenschulungen oder ähnliches Teilnehmen, dann benötigen Sie dieses Business-Visum. Damit können Sie bis zu 30 Tage in China bleiben. Wenn Sie es allerdings begründen können, dann ist auch ein längerer Aufenthalt über 60 oder 90 Tage möglich.  Seit dem 1. September 2013 gibt es darüber hinaus noch das F-Visum. Dieses Visum wird an Lehrer, Wissenschaftler oder Künstler ausgeben. Wenn Sie zum Beispiel eine wissenschaftliche Exkursion planen, an wissenschaftlichen Tagungen teilnehmen wollen, dann benötigen Sie dieses Visum.

Bereiten Sie für den Antrag bitte folgende Dokumente vor:

  • Einen Reisepass mit einer Restgültigkeit von mindestens 6 Monate, der eine freie Doppelseite für das Visum haben muss
  • Ein Passbild. Es muss nicht biometrisch sein, allerdings bitte ohne Kopfbedeckung
  • Nichtdeutsche Staatsbürger benötigen eine Aufenthaltserlaubnis und das Formular V.2011B
  • Eine Einladung der Firma oder des Geschäftspartners. Das Einladungsschreiben muss auf dem offiziellen Briefpapier des Unternehmens geschrieben werden. Die eingeladene Person muss mit Namen, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer und Nummer des Reisepasses genau bezeichnet werden. Aus der Einladung muss das genaue Aufenthaltsdatum hervorgehen.

Ein Business Visum für Indien

Ein Business Visum für Indien hat eine Gültigkeit von 12 Monate und Sie können damit mehrmals in das Land einreisen. Allerdings können Sie mit diesem Visum dort nicht arbeiten. Wenn doch, dann ist ein Arbeitsvisum für das Land nötig. Sie können ein Visum nur beantragen, wenn Sie von einer indischen Firma eingeladen und von einer deutschen Firma beauftragt werden. Sie benötigen also zwei Schreiben. Sie können sich dann in Indien mit dem Visa frei bewegen, bedenken  Sie aber, dass es dort einige Gegenden gibt, für die Sie eine Sondergenehmigung benötigen.

Wenn Sie einen Visumantrag für eine Geschäftsreise stellen wollen, dann benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Sie können das Formular online ausfüllen, ausdrucken und dann zweimal unterschreiben. Einmal unter dem Bild und dann noch einmal am Ende des Dokuments.
  • Zwei gleiche, professionelle Passfotos (5 mal 5 cm)
  • Der Reisepass muss noch sechs Monate nach Ende des Visums gültig sein. Außerdem wird eine Farbkopie des Ausweises benötigt.
  • Antragsteller, die nicht deutsche Staatsbürger sind, müssen mindestens zwei Jahre in Deutschland gelebt haben.
  • Wie oben schon erwähnt sind eine Einladung ihres indischen Geschäftspartners und ein Begleitschreiben Ihrer deutschen Firma nötig.

Ein Business Visum für Russland

Auch nach Russland können Sie als Geschäftsmann nur mit einer Einladung reisen, die Sie vom Außenministerium oder vom Innenministerium bekommen. Sie können sich ein Visum für 90 Tage für eine einmalige oder für eine zweimalige Einreise ausstellen lassen. Es gibt auch ein Visum für mehrere Einreisen. Dieses hat eine Gültigkeit von fünf Jahren, allerdings dürfen Sie nur innerhalb eines halben Jahres 90 Tage in dem Land aufhalten.

Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung notwendig:

  • Der Reisepass muss noch eine Gültigkeit von sechs Monaten haben.
  • Nötig ist ein biometrisches Passbild. Die Anforderungen sind mit denen der deutschen Behörden vergleichbar. 
  • Schließen Sie bitte eine Reisekrankenversicherung ab, denn ohne einen Nachweis einer gültigen Versicherung ist die Einreise in die russische Föderation nicht möglich. Ihre gesetzliche Krankenversicherung deckt einen Krankheitsfall in Russland nicht ab. Übrigens ist nicht jede Krankenversicherung zugelassen. Erkundigen Sie sich also besser vor dem Abschluss, ob diese auch die Kosten in Russland übernimmt.
  • Eine Einladung von ihrem Geschäftspartner. Einladungen werden auch vom Außen- und vom Innenministerium ausgestellt.
  • Sie müssen die feste Absicht haben, wieder nach Deutschland zurückzukehren. Es genügt dabei nicht, einfach den bloßen Willen zu bekunden, Sie müssen diesen auch durch Dokumente nachweisen. Geschäftsreisende reichen hier meist den Grundbucheintrag oder einen Auszug aus dem Handelsregister ein. Wenn Sie angestellt sind, dann ist der Arbeitsvertrag mit Ihrer Firma normalerweise ein ausreichender Grund wieder nach Deutschland zurückzukehren.

So bekommen Sie ein Visum am schnellsten

Visaanträge müssen oft persönlich oder durch eine beauftragte Person vorbeigebracht werden. Wenden Sie sich an unseren Service. Sie füllen den Visumantrag aus und schicken uns alle benötigten Dokumente. Achten sie darauf, dass diese per Einschreiben oder mit einem Kurier übermittelt werden. Wir kümmern uns dann sofort um Ihr Visum, das Ihnen innerhalb kurzer Zeit zugestellt wird. Wenn Sie Fragen haben, dann wenden Sie sich einfach an unsere Hotline. Hier stehen kompetente Mitarbeiter bereit, die Ihnen alle Fragen beantworten.