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Visa Gate GmbH

China Arbeitsvisum (Z-Visum)

Wenn Sie in China arbeiten möchten, benötigen Sie für die Einreise ein Arbeitsvisum.

Jetzt Visum bestellen

Visa-Bedingungen:

Einreise zu folgenden Zwecken:

  • Arbeit in einer chinesischen Firma
  • Arbeiten in einer chinesischen Niederlassung einer ausländischen Firma

Visa Gültigkeitsdauer:

Das Visum kann ausgestellt werden für:

  • Visum kann frühestens 50 Tage vor Einreise beantragt werden
  • Ab Ausstellungsdatum ist das Visum drei Monate gültig
  • Aufenthaltsdauer in der Regel 30 Tage, maximal 60 Tage am Stück
  • Im Land muss eine Aufenthaltserlaubnis eingeholt werden

Dokumente

  • Reisepass
  • Kopie des Reisepasses
  • Passfoto
  • Antragsformular
  • Arbeitserlaubnis
  • Einladung

Downloads

Benötigte Unterlagen:

Deutsche Staatsbürger

 

  • Auftragsformular – vollständig und leserlich ausgefüllt
  • Reisepass – Original, muss noch mindestens sechs Monate gültig sein, zwei gegenüberliegende freie Seiten
  • Kopie des Reisepasses  - die Seite mit Ihren persönlichen Daten
  • Antragsformular für das Visum  – vollständig und leserlich ausgefüllt und vom Antragsteller persönlich unterschrieben
  • Passfoto – im Original, biometrisch, heller Hintergrund, in Farbe, Format ca. 3,5 x 4,5 cm, Foto darf nicht älter als 12 Monate sein, kein Scan, kein Ausdruck
  • Arbeitserlaubnis – des Ministeriums für Arbeit in China; im Original
  • Einladungsschreiben – eines Ministeriums in China oder der zuständigen Provinzregierung

 

Ausländische Staatsbürger

Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland – mindestens 6 Monate Gültigkeit und eine Meldebescheinigung, die nicht älter als 6 Monate ist. Bei EU-Staatsangehörigen reicht die Vorlage einer Kopie der aktuellen Meldebescheinigung.

 

 

 Wichtige Informationen

  • Sie können Ihr Touristenvisum für China frühestens 50 Tage vor Einreise beantragen.
  • Ab Ausstellungsdatum ist das Visum 3 Monate gültig, für eine einmalige Einreise.
  • Sollten Sie 3 Monate vor Ihrer Antragsstellung Afghanistan, Äquatorialguinea, Äthiopien, Irak, Kamerun, Pakistan, Nigeria, Somalia, Syrien besucht haben, müssen Sie eine Kopie Ihres Impfausweises abgeben, aus dem eine Polio-Impfung in den letzten 12 Monaten hervorgeht. Der Impfausweis muss bei der Einreise nach China im Original mitgeführt werden.
  • Sollten Sie in den letzten Monaten ein Land besucht haben, welches von Ebola bedroht ist, so kann die Einreise nach China verweigert werden.
  • Es steht den chinesischen Konsulaten frei weitere Unterlagen anzufordern und im Einzelfall zu einem persönlichen Interview einzuladen.

 

Das Arbeitsvisum wird grundsätzlich nur zur einmaligen Einreise ausgestellt, nach Ankunft in China müssen Sie sich als Arbeitnehmer innerhalb von 30 Tagen bei der chinesischen Polizei melden und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diese wird normalerweise für ein Jahr ausgestellt und kann, sollte das Arbeitsverhältnis fortgeführt werden, jährlich verlängert werden. Mit einer solchen Aufenthaltserlaubnis können Sie China jederzeit verlassen und wieder einreisen.

 

Hier finden Sie die Impfvorschriften

Bei Direktflug aus Europa: keine Impfungen vorgeschrieben

Bei einem vorherigen Zwischenaufenthalt (innerhalb der letzten 6 Tage vor Einreise) in einem der aufgeführten Länder (Gelbfieber-Endemiegebiete) wird bei Einreise eine gültige Gelbfieber-Impfbescheinigung verlangt (ausgenommen Kinder unter 9 Monaten). Die Impfung ist nicht erforderlich für die speziellen Verwaltungseinheiten Hongkong und Macao.

Gelbfieber-Impfbescheinigung auch erforderlich bei Zwischenstopp oder Umstieg (Transitverkehr), der länger als 12 Stunden dauert, in einem der untenstehenden Länder. Abweichend von der offiziellen Bestimmung kann der Impfnachweis auch bei kürzerem Transit-Aufenthalt verlangt werden.

Ärztliche Bescheinigungen zur Befreiung von der Gelbfieber-Impfung ("exemption certificate", "waiver") werden bei der Einreise anerkannt.

Gemäß den geänderten International Health Regulations der WHO (am 11. Juli 2016 in Kraft getreten) ist die Gelbfieber-Impfbescheinigung nach einmaliger Impfung lebenslang gültig. Es ist möglich, dass abweichend von der offiziellen Regelung bei Einreise ein Impfnachweis verlangt wird, der nicht älter als 10 Jahre ist.

Gelbfieber-Impfbescheinigung erforderlich bei Einreise aus:

Angola · Äquatorialguinea · Argentinien · Äthiopien · Benin · Bolivien · Brasilien · Burkina Faso · Burundi · Ecuador · Elfenbeinküste · Franz. Guayana · Gabun · Gambia · Ghana · Guinea · Guinea-Bissau · Guyana · Kamerun · Kenia · Kolumbien · Kongo, Rep. · Kongo, Dem. Rep. · Liberia · Mali · Mauretanien · Niger · Nigeria · Panama · Paraguay · Peru · Senegal · Sierra Leone · Sudan · Südsudan · Suriname · Togo · Trinidad & Tobago · Tschad · Uganda · Venezuela · Zentralafr. Republik

Hier finden Sie die Impfempfehlungen
  • Reise durch das Landesinnere unter einfachen Bedingungen (Rucksack- /Trecking- /Individualreise) mit einfachen Quartieren/Hotels; Camping-Reisen, Langzeitaufenthalte, praktische Tätigkeit im Gesundheits- o. Sozialwesen, enger Kontakt zur einheimischen Bevölkerung wahrscheinlich
    • Typhus
    • Jap. Enzephalitis bei besonderen Aufenthaltsbedingungen in bestimmten ländlichen Gebieten.
    • Meningokokken Serotypen A, C, W135, Y bei engerem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung.
    • FSME (fernöstlicher Subtyp). Bekannte Endemiegebiete liegen im N mit den höchsten Fallzahlen in der Provinz Heilongyiang entlang des Amur, mit weiteren Herden in der Provinz Jilin, der Inneren Mongolei und der Xinjiang-Uygur Autonomen Region im NW. Hauptübertragungszeit Mai-Juni. Berichte aus Tibet (W) und Yunnan (SW) sind bisher nicht gesichert. Die Datenlage ist nicht flächendeckend.
  • Aufenthalt in Städten oder touristischen Zentren mit (organisierten) Ausflügen ins Landesinnere (Pauschalreise, Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants mittleren bis gehobenen Standards)
    • Hepatitis B bei Langzeitaufenthalten oder engerem Kontakt mit der einheimischen Bevölkerung
    • Tollwut bei vorhersehbarem Umgang mit Tieren
    • Cholera
  • Aufenthalt ausschließlich in Großstädten oder Touristikzentren (Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants gehobenen bzw. europäischen Standards)
    • Hepatitis A
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