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Visa Gate GmbH

Einwohner Polens können bald mit dem ESTA in die USA reisen

Datum: 
12.11.2019

Für deutsche Staatsbürger ist es vollkommen normal mit einem ESTA-Antrag in die USA zu reisen. Diese Reisefreiheit können seit gestern auch Bürger aus Polen genießen. Polnische Reisende benötigen für einen höchstens 90-tägigen Aufenthalt in den USA kein Visum mehr. Es genügt ein ESTA-Antrag, der in den meisten Fällen innerhalb weniger Stunden genehmigt wird.

 

Polen erfüllt die Voraussetzungen für ESTA

 

Polen ist seit 1997 eine parlamentarische Demokratie und seit 2004 Mitglied der EU. Trotzdem hat sich die amerikanische Regierung erst jetzt dazu entschlossen, Polen in die Reihe der ESTA-Länder mit aufzunehmen.

Wenn die Bürger eines Staates mit dem ESTA einreisen wollen, müssen Sie als Voraussetzung eine besonders niedrige Ablehnungsquote bei den Visa haben. Diese muss unter drei Prozent liegen. Der Stichpunkt ist dabei der 30. September. Erst danach entscheiden die Behörden, of der Staat die Auflagen erfüllt.

Lehnen die USA die Erteilung eines Visas ab, haben die Behörden bei dem Antragsteller Bedenken wegen der Sicherheit. Werden pro Jahr nur wenige Anträge abgelehnt, bedeutet das, dass kaum Menschen einreisen, welche die Behörden als für die Staatsicherheit gefährlich einstufen. In diesem Fall ist es möglich, die Einreise zu erleichtern.

 

Voraussetzungen und Gültigkeit eines ESTA-Antrags

 

Grundsätzlich muss der Antragsteller eine touristische oder eine geschäftliche Reise in die USA unternehmen. Ein Studium oder gar ein Arbeitsaufenthalt ist nicht erlaubt. Die Reise darf nicht länger als 90 Tage dauern.

Das ESTA ist zwei Jahre gültig. Innerhalb dieses Zeitraumes darf der Reisende theoretisch so oft er möchte in die Staaten einreisen. Allerdings darf das ESTA nicht als Daueraufenthaltsgenehmigung missbraucht werden. Wer für wenige Tage ausreist und dann sofort wieder einreist, bekommt an der Grenze häufig Probleme. Der Grenzbeamte entscheidet letztendlich über den Grenzübertritt. Ist dieser der Meinung, dass hier ein Missbrauch der Genehmigung vorliegt, wird er die Einreise verweigern.

Die Gültigkeit des Antrags beträgt höchstens zwei Jahre. Manchmal ist diese auch kürzer. Das Esta wird mit dem Ablauf des Reisepasses ungültig. Ist also der Reisepass nur noch sieben Monate gültig, dann gilt das auch für das ESTA.

Es gibt noch andere Gründe, die den Reisepass und damit das ESTA ungültig machen. Ein Grund wäre zum Beispiel eine Heirat oder eine Scheidung mit Namensänderung.

Das ESTA verliert auch die Gültigkeit, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht mehr gegeben sind. Beim Antrag sind viele Sicherheitsfragen zu beantworten. Trifft eine Aussage später nicht mehr zu, ist das ESTA ungültig und es muss ein Visum beantragt werden.

 

Den ESTA-Antrag ausfüllen

 

Einwohner Polens können den Antrag in Zukunft einfach über das Internet ausfüllen. Sie benötigen lediglich einen gültigen Reisepass. Das ausfüllen dauert nicht lange, muss aber sorgfältig durchgeführt werden. Wer hier einen Fehler macht, kann am Flughafen nicht ausreisen. Besonders wichtig ist die Nummer des Reisepasses. Den Behörden liegt dieser nicht vor und so haben sie auch keine Chance beim Antragsteller nachzufragen.

Wichtig sind auch die Sicherheitsfragen. Keine der Fragen darf mit ja beantwortet werden. Einige Reisende kreuzen bei der Frage, ob sie an einer ansteckenden Krankheit leiden, ja an. Mit einer ansteckenden Krankheit ist nicht eine Erkältung gemeint, sondern eine wirklich gefährliche Erkrankung die das Leben des Reisenden und seiner Mitreisenden bedroht.

Bei den anderen Sicherheitsfragen ist die Gefahr geringer, diese mit ja zu beantworten. Niemand wird sich als Terrorist outen und dann damit rechnen, dass er mit dieser Aussage in die USA einreisen darf.

 

 

Wie geht es nach dem ESTA Antrag weiter

 

Nachdem der Antrag gestellt wurde, müssen die meisten Reisenden nur wenige Stunden warten. Sie erhalten eine E-Mail mit der Genehmigung. Diese können Sie ausdrucken und zur Sicherheit mitnehmen. Unbedingt notwendig ist das nicht, denn die Unterlagen liegen online vor und können vom Zollbeamten eingesehen werden. In manchen Fällen kann sich die Bearbeitung verzögern. Zur Sicherheit sollten Reisende besser den Antrag 72 Stunden vor der Abreise stellen.

Manchmal kann es vorkommen, dass der Antrag abgelehnt wird. Manchmal sind die Gründe offensichtlich, in einigen Fällen aber unklar. Es ist schon vorgekommen, dass eine E-Mail-Adresse, welche für die Behörden an eine verfassungsfeindliche Organisation erinnert, zu einer Ablehnung geführt hat. Angenommen der Iserlohner Schrebergartenverein hat das Kürzel IS, dann kann ein Antrag mit dieser E-Mail-Adresse abgelehnt werden.

Je nach Grund der Ablehnung ist nach einer Wartezeit ein erneuter Antrag möglich. Sollte das nicht der Fall sein, muss ein Visum beantrag werden. Dieses ist nicht nur teurer, es dauert auch länger und ist mit einem höheren Aufwand verbunden.

Übrigens ist der ESTA-Antrag keine Garantie für die Einreise. Wie oben schon erwähnt entscheidet letztendlich der Grenzbeamte. Wer sich zum Beispiel abfällig über die USA äußert, dem kann trotz gültigem ESTA der Grenzbeamte die Einreise verweigern.