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Fliegen mit Begleithund

Datum: 
06.07.2022

Wer seinen Hund auf einer Flugreise mitnehmen möchte, sollte sich zuvor bei der jeweiligen Airline informieren, wie dies möglich ist. Zudem sind jederzeit die Einreisebestimmungen für das Tier im Reiseland zu beachten, also ob zum Beispiel zusätzliche Impfungen zu verabreichen sind, und gegebenenfalls die notwendigen Dokumente mitzuführen. Bei einer Reise in die USA ist beispielsweise das sogenannte „U.S.-DOT.-Assistenzhund-Transportformular“ nötig.

Außerdem ist es besonders wichtig, darauf zu achten, dass jede Fluggesellschaft unterschiedliche Regelungen hat. Meist wird anhand von Größe und Gewicht des Tieres festgelegt, ob der Hund in einer Transportbox einen Platz in der Passagierkabine bekommt, oder im Frachtraum reisen muss.

Der Preis für die Beförderung richtet sich ebenfalls nach diesen Kriterien.

 

Für Assistenz- und Begleithunde sind die Regeln allerdings etwas anders. Für diesen Fall müssen die Hunde spezielle Ausbildungen absolviert haben.

Zu diesen zählen:

  • Behindertenbegleithunde
  • Gehörlosenhunde
  • Diabetikerwarnhunde
  • Epilepsiewarnhunde
  • Blindenführhunde

 


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Diese müssen in den Fußraum passen und dürfen sich in keinem Fall auf einem Sitzplatz befinden. Zudem gilt eine Leinenpflicht oder es wird die Benutzung eines Geschirrs oder Maulkorbs empfohlen.

 

Weitere Voraussetzungen für die Mitnahme von Hunden in ein Flugzeug sind die Fähigkeit Anweisungen und Signalen zu folgen und ein nicht aggressives Verhalten gegenüber anderen Passagieren. Zudem sollte der Hund gesund und gepflegt sein, sowie kontrolliert Urinieren können. Außerdem ist der Fluggast selbst für die Verpflegung des Tieres zuständig.

 


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Es gibt also einiges zu beachten beim Fliegen mit Begleithund, weswegen es, wie bereits oben genannt, wichtig ist, sich rechtzeitig über die Vorgaben zu informieren.