Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in die sogenannte Rote Zone, die um das Kernkraftwerk Fukushima in Japan gezogen wurde. Reisen in die gelbe und grüne Zone sind zwar möglich, doch auch hier rät das Amt vor einem längeren Aufenthalt ab.
Konkret handelt es sich dabei um einen Bereich im Umkreis von 20 Kilometern, der von der japanischen Regierung um das Kernkraftwerk gelegt wurde. Außerdem um einige Ortschaften, die außerhalb dieses Gebiets liegen: Iitate und Teile der Ortschaften Katsurao, Minamisōma und Kawamat. Reisende, die diese Gebiete besuchen wollen, nehmen zuerst Kontakt mit den Behörden vor Ort auf. Der Aufenthalt ist so kurz wie möglich zu halten, damit die Gefährdung möglichst gering bleibt.
Weitere Informationen erteilt die deutsche Auslandsvertretung in Japan. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen ebenfalls für Fragen zur Verfügung.