An den kommenden Feiertagen (24., 25., 26. Dezember und 1. Januar) ist unser Büro geschlossen. Zwischen den Jahren (27. und 28. Dezember) und ab dem 2. Januar sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da.
Denken Sie bitte daran, dass auch die Konsulate an den deutschen Feiertagen geschlossen haben. Es kann daher zu einer Verzögerung in der Bearbeitung kommen, auf die wir keinen Einfluss haben. Stellen Sie Ihren Visumantrag deshalb bitte rechtzeitig. Manche Botschaften können von der deutschen Feiertagsregelung abweichen und zusätzliche Tage geschlossen haben.
Das russische Generalkonsulat hat am 1., 2., 3., 4., 5., und 7. Januar aufgrund von russischen Feiertagen geschlossen. Der 7. Januar ist das Weihnachtsfest. Dieses wird am 7. Januar gefeiert, da Russland nicht den Gregorianischen, sondern den Julianischen Kalender benutzt.
Folgende Staaten feiern ebenfalls am 7. Januar ihr Weihnachtsfest:
- Armenien
- Belarus
- Georgien (zusätzlich ein zweiter Neujahrstag)
- Mazedonien
- Ukraine
An diesen Tagen haben die jeweiligen Konsulate geschlossen.