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Visa Gate GmbH

Pakistan Journalistenvisum

Wenn Sie nach Pakistan als Journalist reisen wollen, benötigen Sie ein Journalistenvisum.

Jetzt Visum bestellen

Visa-Bedingungen:

Einreise zu folgenden Zwecken:

  • Journalistische Berichterstattung aus Pakistan

Visa Gültigkeitsdauer:

Das Visum kann ausgestellt werden für:

  • Die Dauer des Aufenthalts

Dokumente

  • Reisepass
  • Antragsformular
  • 2 Passfotos
  • Evtl. Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland
  • Einladungsschreiben

Downloads

Benötigte Unterlagen:

Deutsche Staatsbürger

  • Auftragsformular – vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Auftraggeber
  • Reisepass – im Original, mindestens noch 6 Monate gültig nach Ablauf der Visagültigkeit, außerdem eine Kopie des Passes
  • Antragsformular in zweifacher Ausführung – vollständig mit schwarzem Stift in Blockbuchstaben ausgefüllt, ausgefüllt mit Original-Unterschrift (keine Kopie, kein Fax, kein PDF)
  • 2 identische Passfotos – im Original, biometrisch im Format 3,5 cm x 4,5  cm, mit hellem Hintergrund, keine Scans, nur Ausdrucke auf hochwertigem Fotopapier. Passbilder auf einfachem Druckerpapier werden von den Behörden nicht akzeptiert. Wichtig ist, dass sie den Reisenden in der Mitte zeigen. Der Gesichtsausdruck sollte möglichst neutral sein. Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen Gründen erlaubt. Es wird empfohlen, die Bilder von einem professionellen Fotografen anfertigen zu lassen. Diese wissen über die Bestimmungen Bescheid und die Wahrscheinlichkeit, dass der Reisende damit Probleme bekommt, sind geringer.
  • Für nicht deutsche Staatsangehörige: Nachweis über Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland 
  • Einladungsschreiben der Organisation/Mediengruppe in Pakistan oder Unterstützungsschreiben der deutschen Mediengruppe

 Generelles

Planen Sie als Journalist nach Pakistan zu reisen? Für diesen Reisezweck benötigen Sie ein spezielles Visum für die Einreise in das Land. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung des Visums, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihre Arbeit als Journalist und die übrigen Reisevorbereitungen konzentrieren können.

  • Wenn Sie nach Pakistan einreisen wollen, benötigen Sie einen Reisepass. Daneben werden auch vorläufige Reisepässe und Kinderreisepässe anerkannt.
  • Mit einem Personalausweis oder einem vorläufigen Personalausweis ist eine Einreise nach Pakistan nicht möglich.
  • Schwierigkeiten bei der Einreise mit einem israelischen Stempel im Reisepass wurden in letzter Zeit laut Auswärtiges Amt nicht mehr gemeldet.
  • Vor der Einreise muss unbedingt ein Visum erworben werden. Es gibt keine Möglichkeit, bei der Einreise nach Pakistan ein Visum zu bekommen. Früher gab es Ausnahmen für Geschäftsreisende mit Einladung und Touristen, die über ein bestimmtes Reisebüro gebucht haben. Diese existieren nicht mehr.
Hier finden Sie die Impfvorschriften

Bei Direktflug aus Europa: keine Impfungen vorgeschrieben

Bei einem vorherigen Zwischenaufenthalt (innerhalb der letzten 6 Tage vor Einreise) in einem der aufgeführten Länder (Gelbfieber-Endemiegebiete) wird bei Einreise eine gültige Gelbfieber-Impfbescheinigung verlangt (ausgenommen Kinder unter 1 Jahr).

Gelbfieber-Impfbescheinigung auch erforderlich bei Zwischenstopp oder Umstieg (Transitverkehr), der länger als 12 Stunden dauert, in einem der untenstehenden Länder. Abweichend von der offiziellen Bestimmung kann der Impfnachweis auch bei kürzerem Transit-Aufenthalt verlangt werden.

Bei Einreise aus Ländern in denen ein Infektionsrisiko besteht wird von allen Reisenden eine Polio-Impfung verlangt.

Entsprechend Vorgaben der WHO müssen Einheimische und alle Reisenden, die sich länger als 4 Wochen im Land aufgehalten haben, bei der Ausreise eine Impfung gegen Polio vorweisen. Die Impfung muss zwischen 4 Wochen und einem Jahr vor der Abreise erfolgen und in einem international gültigen Impfausweis dokumentiert sein.

Ärztliche Bescheinigungen zur Befreiung von der Gelbfieber-Impfung ("exemption certificate", "waiver") werden bei der Einreise nicht anerkannt.

Gemäß den geänderten International Health Regulations der WHO (am 11. Juli 2016 in Kraft getreten) ist die Gelbfieber-Impfbescheinigung nach einmaliger Impfung lebenslang gültig. Es ist möglich, dass abweichend von der offiziellen Regelung bei Einreise ein Impfnachweis verlangt wird, der nicht älter als 10 Jahre ist.

Gelbfieber-Impfbescheinigung erforderlich bei Einreise aus:

Angola · Äquatorialguinea · Argentinien · Äthiopien · Benin · Bolivien · Brasilien · Burkina Faso · Burundi · Ecuador · Elfenbeinküste · Franz. Guayana · Gabun · Gambia · Ghana · Guinea · Guinea-Bissau · Guyana · Kamerun · Kenia · Kolumbien · Kongo, Rep. · Kongo, Dem. Rep. · Liberia · Mali · Mauretanien · Niger · Nigeria · Panama · Paraguay · Peru · Senegal · Sierra Leone · Sudan · Südsudan · Suriname · Togo · Trinidad & Tobago · Tschad · Uganda · Venezuela · Zentralafr. Republik

Hier finden Sie die Impfempfehlungen
  • Reise durch das Landesinnere unter einfachen Bedingungen (Rucksack- /Trecking- /Individualreise) mit einfachen Quartieren/Hotels; Camping-Reisen, Langzeitaufenthalte, praktische Tätigkeit im Gesundheits- o. Sozialwesen, enger Kontakt zur einheimischen Bevölkerung wahrscheinlich
    • Jap. Enzephalitis bei besonderen Aufenthaltsbedingungen in bestimmten ländlichen Gebieten.
    • Meningokokken Serotypen A, C, W135, Y bei engerem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung.
  • Aufenthalt in Städten oder touristischen Zentren mit (organisierten) Ausflügen ins Landesinnere (Pauschalreise, Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants mittleren bis gehobenen Standards)
    • Hepatitis B bei Langzeitaufenthalten oder engerem Kontakt mit der einheimischen Bevölkerung
    • Tollwut bei vorhersehbarem Umgang mit Tieren
    • Cholera
  • Aufenthalt ausschließlich in Großstädten oder Touristikzentren (Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants gehobenen bzw. europäischen Standards)
    • Hepatitis A
    • Polio
    • Typhus
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Preis inkl. MwSt.
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Weitere Zusatzservices
Für Ihre Sicherheit empfehlen wir Sicherung der Reisepassdaten und Eintragung in die ELEFANT Krisenvorsorgeliste, sofern Sicherheitshinweise vom Auswärtigen Amt für Ihr Reiseland vorliegen.
Bearbeitungszeit
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