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Rückkehrer aus Risikogebieten müssen ab 8. November in Quarantäne

Datum: 
23.10.2020

Rückkehrer aus Risikogebieten müssen ab 8. November in Quarantäne

Die Corona-Pandemie bringt es mit sich, dass sich Reisende immer wieder neuen Gegebenheiten anpassen müssen. Im Frühjahr war das Reisen außerhalb Deutschlands verboten und sogar innerhalb der Landesgrenzen durfte man sich während des Lockdowns nicht frei bewegen. Im Sommer wurden die Regelungen gelockert, sogar Reisen nach Mallorca waren wieder möglich. Momentan schwappt die zweite Welle über das Land hinweg und die Ansteckungszahlen steigen wieder. Auch wenn die Zahlen mit denen vom Frühjahr nur bedingt vergleichbar sind, reagiert die Regierung mit neuen Vorschriften für Urlauber.

 

Die neuen Bestimmungen

Es gibt im Augenblick keine Reiseverbote in bestimmte Länder. Allerdings kann es sein, dass das gewählte Urlaubsland die Grenzen schließt. Vor der Buchung sollte sich der Tourist entsprechend informieren.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) beobachtet das Infektionsgeschehen weltweit und stuft bestimmte Länder oder Regionen als Risikogebiet ein. Wer trotzdem in einem dieser Länder Urlaub machen möchte, dort Verwandte besucht oder seinen Geschäften nachgeht, muss nach der Rückkehr für zehn Tage in Quarantäne. Wichtig ist, dass der Reisende das nicht selbstständig machen kann. Er muss sich zuerst beim Gesundheitsamt melden und dann mit der Quarantäne beginnen.

Wer sich gut fühlt und die Quarantäne früher beenden möchte, macht nach frühestens fünf Tagen einen Test auf das Corona-Virus. Fällt der Test negativ aus, kann er oder sie die Quarantäne beenden. Sollten trotz eines negativen Tests Symptome einer Covid-19-Erkrankung auftreten, ist ein weiterer Test notwendig.

Um Kontakte zu vermeiden melden sich Reiserückkehrer noch vor der Einreise nach Deutschland über ein Onlineportal an. Ausgedruckte sogenannte Aussteigekarten gibt es dann nicht mehr.  Übrigens müssen sich auch Rückkehrer, die mit dem Auto unterwegs waren, über das Onlineportal registrieren.

Bei der Rückkehr geben Reisende ihre persönlichen Daten, den Urlaubsort und die Heimatadresse an. Außerdem verlangen die Behörden das Einreisedatum, bei Flugreisenden geben zudem die Flugnummer.

 

Die Finanzierung der Quarantäne

Reisende müssen die neuen Bestimmungen in ihre Urlaubsplanung mit aufnehmen. Man kann frühestens nach fünf Tagen einen Test machen und dann dauert es noch zwei Tagen bis das Testergebnis vorliegt. Wer genügend Urlaub hat, nimmt mehrere Wochen und hängt die Zeit einfach hinten an. Trotzdem ist es natürlich Schade, die wertvollen Tage in der Quarantäne zu verbringen. Das Arbeitsrecht macht hier eindeutige Angaben. Wer weiß, dass er in ein Risikogebiet einreist, muss die Quarantäne selbst finanzieren. Man kann einfach mehr Urlaub nehmen. Falls das nicht möglich ist, sollte man mit seinem Chef sprechen, ob eventuell unbezahlter Urlaub möglich ist.

Eine Krankschreibung ist während der Quarantäne nicht möglich, es sei denn, der Reiserückkehrer erkrankt an Corona oder einer anderen Krankheit.

Arbeiter und Angestellte, die Home-Office machen können, steht diese Option selbstverständlich zur Verfügung.  Sie arbeiten einfach von zu Hause aus. Das muss aber mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Es gibt kein Recht auf Home-Office und wenn dieser auf Anwesenheit besteht, muss der Tourist auf eine andere Möglichkeit ausweichen.

Die bisherigen Ausführungen beziehen sich auf Reisen, bei denen dem Touristen bekannt war, dass er in ein Risikogebiet reist. Er setzt sich bewusst einer erhöhten Infektionsgefahr aus und trägt demnach das Risiko und die anfallenden Kosten selbst.

Es ist auch ein anderer Fall denkbar: Der Tourist sucht sich ein Land oder eine Region aus, in der die Ansteckungszahlen vergleichsweise niedrig sind. Er bucht die Unterkunft, packt seine Koffer und macht sich auf die Reise. Kaum angekommen steigen die Ansteckungszahlen und das RKI stuft das Reiseland als Risikogebiet ein. Also begibt sich der Reisende nach seiner Rückkehr in Quarantäne. Jetzt sieht es anders aus. Schließlich hat er sich nicht selbst in diese Situation gebracht. Nach dem Infektionsschutzgesetz erhält er seinen Lohn weiter.

 

Über das Reisen in Corona-Zeiten

Als die Pandemie Anfang des Jahres ausbrach war die Verunsicherung groß. Grenzen wurden geschlossen, Schüler in Zwangsferien geschickt, das öffentliche Leben kam zum Erliegen. Es ist müßig jetzt darüber zu diskutieren, ob das sinnvoll war oder nicht. Jetzt ein dreiviertel Jahr später weiß man mehr über die Erkrankung und über die häufigsten Übertragungswege.

In den Urlaub zu fahren birgt kein besonders großes Risiko. Wer mit dem Auto Italien besucht, sich dort die Gegend ansieht, unter Beachtung der Hygieneregeln ein Museum besichtigt oder die Spanische Treppe in Rom begeht, hat kein höheres Risiko als zu Hause. Analysen des Robert-Koch-Instituts zeigen, dass sich die meisten Menschen im häuslichen Bereich, und bei privaten Feiern anstecken. Das gilt natürlich auch für den Urlaub. Es ist kein Problem mit dem Auto die Serra de Tramuntana zu befahren. Wer allerdings nächtelange Partys feiert und Sangria aus Eimern trinkt, braucht sich nicht zu wundern, wenn er an Corona erkrankt. Es ist also nicht der Urlaub, der die Gefahr einer Infektion birgt. Es sind die Menschen, die sich unvernünftig verhalten. Mit dem Reiseland hat das wenig zu tun.

Wer also Lust hat zu reisen, sollte das ohne Bedenken und schlechtes Gewissen tun. Vielleicht entdeckt er sein Urlaubsland jetzt sogar neu. Da die Touristenströme 2020 ausblieben, konnten sich manche Länder erholen und zeigen ein vollkommen anderes Gesicht. Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres, das kann es auch in Corona-Zeiten sein.