Das Land Schweiz hat viel zu bieten. Von schönen Städten wie Zürich, Genf oder Bern bis hin zu beeindruckenden Berglandschaften, kommt jeder Urlauber auf seine Kosten. Eine sehenswerte Attraktion ist zum einen der Berg Pilatus. Dessen Gipfel kann man unterschiedlich erreichen, ob mit der Bahn oder zu Fuß, es gibt zahlreiche Möglichkeiten die schöne Aussicht zu genießen. Das Land beherbergt auch viele wunderschöne Seen, die man durch verschieden Tour Möglichkeiten entdecken kann. Auch die Stadt Zürich hat viel zu bieten, mit der interessanten Lindt- Schokoladenfabrik oder einer ausführlichen City-Tour kann man die Stadt näher kennenlernen. Jetzt gibt es für das Land jedoch eine Änderung bei der Einreise. Um mehr Informationen und weiteres zu erhalten, lesen Sie nun hier weiter.
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Schweiz – angenehmer und gefahrloser Aufenthalt
Was die Kriminalität des Landes angeht, muss man sich eigentlich keine Sorgen machen. Trotzdem sollten Sie vorsichtig sein. Besonders zur Reisezeit kann es an vielbesuchten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln zu Taschendiebstählen kommen. Bewahren Sie deshalb Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher bei sich auf und haben Sie Kopien der jeweiligen Papiere jederzeit griffbereit. Dies kann die Ausstellung eines Ersatzdokumentes im Falle eines Diebstahls deutlich erleichtern. Geben sie außerdem bargeldloser Zahlung den Vorzug und haben Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld dabei und tragen Sie keine unnötigen Wertsachen bei sich. Zusätzlich sollten Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam sein und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Ungewohnten E-Mails, Telefonanrufe, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannten sollten Sie immer stets skeptisch begegnen und sich im Notfall an die Polizei wenden.
Naturkatastrophen – Auch in der Schweiz!
Die Wetterlage in der Schweiz kann sich schnell ändern und damit zur Gefahr werden. Besonders im Gebirge häufen sich schwere Schneefälle und Lawinenabgänge im Winter; bei Tauwetter kommt es häufig zu Überflutungen und Erdrutschen. Ein Beispiel für eine solches Naturereignis ist die Ortschaft Blatten, die Ende Mai 2025 nach Abbrüchen der Felsmasse am „Kleinen Nesthorn“ durch Gletscher- und Geröllmassen komplett zerstört wurde. Glücklicherweise wurde der Ort rechtzeitig evakuiert, was somit den Personenschaden vermied. Deshalb sollten Sie sich immer zu aktuellen Hochwasser- und Lawinenwarnungen auf den zuständigen Webseiten informieren und Warnungen die für Ihre Region oder Ortschaft ausgerufen wurde stets befolgen und ernst nehmen. Bei Bergtouren oder ähnliches sollte Sie immer dem Bergführer zuhören und dessen Weisungen Folge leisten. Falls Sie ohne einen Bergführer wandern, ist es empfehlenswert, Kontakt- und Notfalldaten zu hinterlassen und auf eine ausreichende Absicherung im Notfall zu achten.
Von Deutschland in die Schweiz – Was beachten?
Derzeit findet an der deutsch – schweizerischen Landesgrenze vorübergehende Binnengrenzkontrollen statt. Diese werden situationsabhängig räumlich und zeitlich flexibel vorgenommen. Wartezeiten und Verzögerungen an der Grenze können nicht ausgeschlossen werden. Um einen reibungslosen Ablauf der Kontrolle zu gestatten, sollten Sie für sich selbst und auch für Kinder stets gültige Reisedokumente wie Reisepässe oder Personalausweise mitführen. Außerdem sollten Sie aktuelle Verkehrsmeldungen beachten und informieren Sie sich rechtzeitig beim ADAC oder andere Verkehrsinformationsapps über Staus oder andere Behinderungen.
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Anders als bei uns – Geldstrafen
Verkehrsübertretungen werden in der Schweiz strenger mit Geldstrafen geahndet und können auch in Deutschland vollstreckt werden. Wildcampen (auch das Übernachten in Fahrzeugen außerhalb offizieller Campingplätze) ist in der Schweiz generell verboten. Deshalb sollten Sie stets geltende Vorschriften und Verbote beachten und befolgen. Zusätzlich sollten Sie sich bei geplanten Übernachtungen im Zelt oder im Fahrzeug außerhalb offizieller Campingplätze oder Wohnmobilstellplätze bei der zuständigen Gemeinde oder beim Grundstückseigentümer informieren.
Auf geht’s in die Schweiz – Aber wie?
Mit folgenden Reisedokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: ja
- Kinderreisepass: ja
Sie sollte möglichst gültige Reisedokumente mitführen und Verwenden sie keine ehemals als verloren gemeldete und wieder aufgefundene Reisedokumenten auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurden. Dieser Widerruf ist nämlich unter Umständen bei den schweizerischen Grenzkontrollbehörden nicht bekannt und kann somit zu Problemen bis zur Einreiseverweigerung führen.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Schweiz kein Visum. Sind Sie jedoch nicht deutscher Staatsbürger müssen Sie sich informieren ob Sie ein Visum für die Einreise in die Schweiz benötigen.
Gerne helfen wir Ihnen bei einer Beantragung eines Visums und stehen Ihnen telefonisch von 9 – 17 Uhr Werktags zur Verfügung und beantworten Ihnen gerne jegliche Fragen und helfen bei Problemen. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.visa-gate.com/de .
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Juli 2025