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Visa Gate GmbH

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Südafrika Generelles Arbeitsvisum

Wenn Sie in Südafrika arbeiten wollen, benötigen Sie ein Arbeitsvisum

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Visa-Bedingungen:

Einreise zu folgenden Zwecken:

  • Arbeitsaufnahme in Südafrika

Visa Gültigkeitsdauer:

Das Visum kann ausgestellt werden für:

Wird nach den persönlichen Angaben ausgestellt

Dokumente

  • Reisepass
  • Antragsformular
  • medizinische Belege
  • Bestätigung der Unterkunft
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Finanzierungsnachweise
  • Arbeitsvertrag
  • Angaben über Arbeitgeber
  • Qualifikationsnachweis
  • Information des Generaldirektors

Downloads

Benötigte Unterlagen:

 

  • Auftragsformular – vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Auftraggeber
  • Gültiger Reisepass – über den Zeitraum von 30 Tage hinaus gültig
  • Biometrische Passfotos – im Original, biometrisch im Format 3,5 cm x 4,5  cm, mit hellem Hintergrund, keine Scans, nur Ausdrucke auf hochwertigem Fotopapier. Passbilder auf einfachem Druckerpapier werden von den Behörden nicht akzeptiert. Wichtig ist, dass sie den Reisenden in der Mitte zeigen. Der Gesichtsausdruck sollte möglichst neutral sein. Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen Gründen erlaubt. Es wird empfohlen, die Bilder von einem professionellen Fotografen anfertigen zu lassen. Diese wissen über die Bestimmungen Bescheid und die Wahrscheinlichkeit, dass der Reisende damit Probleme bekommt, sind geringer.
  • Antragsformular in zweifacher Ausführung – vollständig ausgefüllt mit Original-Unterschrift (keine Kopie, kein Fax, kein PDF)
  • Eventuelle medizinische Belege
  • Ein polizeiliches Führungszeugnis aus den Ländern, in welchen Sie länger als 12 Monate gelebt haben als Sie älter als 18 Jahre waren
  • Eine Beglaubigung, dass Ihre Familie/Freunde/Arbeitgeber für Ihre eventuellen Lebenshaltungskosten aufkommen würden, falls dies irgendwann erforderlich wäre
  • Beweis darüber, dass Sie bis zum Antritt Ihres Arbeitsverhältnisses auf eigene Kosten überleben können
  • Ein von beiden Seiten unterzeichneter Arbeitsvertrag
  • Vollständige Angaben des Arbeitgebers, inkl. einem Handelsregisterauszug
  • Eine Verpflichtung des Arbeitgebers, den Generaldirektor darüber zu informieren, dass der Arbeitnehmer nicht mehr im Dienst des Arbeitgebers steht oder in einer anderen Funktion oder Rolle beschäftigt ist.
  • Nachweis der von der SAQA bewerteten und von einem vereidigten Übersetzer in eine der Amtssprachen der Republik übersetzten Qualifikationen

 

Generelles

Mit dem Arbeitsvisum ist es Ihnen erlaubt für einen bestimmten Zeitraum in Südafrika zu arbeiten. Die Dauer Ihres Visums wird auf Ihre persönlichen Zwecke angepasst und ist abhängig von Ihrem Arbeitsauftrag, bzw. dem Arbeitsvertrag. Generell werden diese Visa bis zu einer maximalen Dauer von etwa fünf Jahren ausgestellt.

Das Arbeitsvisum ist für all jene, die eine Arbeit bei einem südafrikanischen Unternehmen beginnen wollen und für dieses nach Südafrika reisen.

Sie dürfen mit diesem Visum kein eigenes Unternehmen gründen, oder Teilhaber werden. Hiermit ist es Ihnen lediglich erlaub, auf eine ausgeschriebene Stelle zu reagieren.

Wie bei den meisten außereuropäischen Ländern ist auch die Einreise nach Südafrika nur mit einem gültigen Reisepass möglich. Alternativ kann auch ein vorläufiger Reisepass verwendet werden. Kinder benötigen einen Kinderreisepass Dieser darf aber kein Verlängerungs-oder Aktualisierungsetikett enthalten. Der Reisepass muss mindestens noch 30 Tage gültig sein und mindestens zwei freie Seiten für den Sichtvermerkt enthalten.

Mit einem Personalausweis können Sie nicht nach Südafrika einreisen.

 

Hier finden Sie die Impfvorschriften

Bei Direktflug aus Europa: keine Impfungen vorgeschrieben

Bei einem vorherigen Zwischenaufenthalt (innerhalb der letzten 6 Tage vor Einreise) in einem der aufgeführten Länder (Gelbfieber-Endemiegebiete) wird bei Einreise eine gültige Gelbfieber-Impfbescheinigung verlangt (ausgenommen Kinder unter 1 Jahr).

Der Nachweis einer gültigen Gelbfieber-Impfung kann auch bei Einreise aus Mosambik verlangt werden.

Gelbfieber-Impfbescheinigung auch erforderlich bei Zwischenstopp oder Umstieg (Transitverkehr), der länger als 12 Stunden dauert, in einem der untenstehenden Länder. Abweichend von der offiziellen Bestimmung kann der Impfnachweis auch bei kürzerem Transit-Aufenthalt verlangt werden.

Ärztliche Bescheinigungen zur Befreiung von der Gelbfieber-Impfung ("exemption certificate", "waiver") werden bei der Einreise nicht anerkannt.

Gemäß den geänderten International Health Regulations der WHO (am 11. Juli 2016 in Kraft getreten) ist die Gelbfieber-Impfbescheinigung nach einmaliger Impfung lebenslang gültig.

Gelbfieber-Impfbescheinigung erforderlich bei Einreise aus:

Angola · Äquatorialguinea · Argentinien · Äthiopien · Benin · Bolivien · Brasilien · Burkina Faso · Burundi · Ecuador · Elfenbeinküste · Franz. Guayana · Gabun · Gambia · Ghana · Guinea · Guinea-Bissau · Guyana · Kamerun · Kenia · Kolumbien · Kongo, Rep. · Kongo, Dem. Rep. · Liberia · Mali · Mauretanien · Niger · Nigeria · Panama · Paraguay · Peru · Senegal · Sierra Leone · Sudan · Südsudan · Suriname · Togo · Trinidad & Tobago · Tschad · Uganda · Venezuela · Zentralafr. Republik

Hier finden Sie die Impfempfehlungen
  • Reise durch das Landesinnere unter einfachen Bedingungen (Rucksack- /Trecking- /Individualreise) mit einfachen Quartieren/Hotels; Camping-Reisen, Langzeitaufenthalte, praktische Tätigkeit im Gesundheits- o. Sozialwesen, enger Kontakt zur einheimischen Bevölkerung wahrscheinlich
    • Typhus
    • Meningokokken Serotypen A, C, W135, Y bei engerem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung.
  • Aufenthalt in Städten oder touristischen Zentren mit (organisierten) Ausflügen ins Landesinnere (Pauschalreise, Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants mittleren bis gehobenen Standards)
    • Hepatitis B bei Langzeitaufenthalten oder engerem Kontakt mit der einheimischen Bevölkerung
    • Tollwut bei vorhersehbarem Umgang mit Tieren
    • Cholera
  • Aufenthalt ausschließlich in Großstädten oder Touristikzentren (Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants gehobenen bzw. europäischen Standards)
    • Hepatitis A
Bearbeitungsdauer
ca. 3 Wochen
Preis inkl. MwSt.
ab 197,73 €

Zur Beauftragung:

Versand *
Wir empfehlen aus Erfahrung bei nationaler Zusendung DHL Kurier national zu wählen
Fotoservices
Wir bearbeiten Ihr Passfoto nach den Vorgaben der Konsulate.
Weitere Zusatzservices
Für Ihre Sicherheit empfehlen wir Sicherung der Reisepassdaten und Eintragung in die ELEFANT Krisenvorsorgeliste, sofern Sicherheitshinweise vom Auswärtigen Amt für Ihr Reiseland vorliegen.
Bearbeitungszeit *
Bitte beachten Sie! Die Bearbeitungszeit ist unsere zugesicherte Bearbeitung zzgl. der Bearbeitungszeit durch das Konsulat!
Preis inkl. MwSt.
197,73 €