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Thomas Cook sagt alle Reisen am Januar 2020 ab

Datum: 
13.11.2019

Aufgrund der Insolvenz des Mutterkonzerns hat Thomas Cook Deutschland sämtliche Reisen, die nach dem 1. Januar 2020 stattfinden sollen, abgesagt. Bislang galt der Reisestopp bis Ende 2019. Leider sind von dem Reisestopp nicht nur Kunden von Thomas Cook betroffen. Der folgende Artikel zeigt auf, was Kunden jetzt unternehmen müssen und informiert über aktuelle Entwicklungen.

 

Welche Kunden sind von den Reiseausfällen betroffen?

 

Leider betrifft das Problem nicht nur Reisende von Thomas Cook Deutschland. Der Reiseveranstalter vereint eine ganze Reihe von namhaften Unternehmen unter seinem Dach. Pauschalreisen folgender Veranstalter finden 2020 nicht statt:

  • Bucher Reisen
  • Air Marin
  • Öger Tours
  • Thomas Cook Signature
  • Thomas Cook Signature Fines Selection
  • Thomas Cook International
  • Neckermann Reisen

 

Sind Kunden von Condor ebenfalls betroffen?

 

Im Zusammenhang mit Thomas Cook fällt auch immer der Name Condor. Viele Reisende haben Angst, dass auch ihre Flüge betroffen sein könnten. Wie die Pressesprecherin von Condor mitteilte, besteht hier keine Gefahr. Bei Condor kam ein sogenanntes Schutzschirmverfahren zur Anwendung. Um den Betrieb weiterhin aufrecht halten zu können bekam das Unternehmen einen Überbrückungskredit in Höhe von 380 Millionen Euro.

Dieser Kredit ist natürlich nur eine Übergangslösung. Um den dauerhaften Fortbestand des Unternehmens zu sichern ist ein finanzstarker Partner notwendig, den Condor momentan sucht. Condor hat ungefähr 15% seiner Flüge für Thomas Cook durchgeführt. Diese konnte das Unternehmen vollständig weiterverkaufen. Die Umsatzlücke, welche durch den Wegfall von Thomas Cook entstand, wurde innerhalb weniger Wochen geschlossen. Das Unternehmen ist davon überzeugt, dass da auch in den nächsten Monaten der Fall sein wird.

 

Was können betroffene Reisende jetzt tun?

 

Thomas Cook hat eine Insolvenzversicherung, die jetzt zum Tragen kommt. Es handelt sich dabei um die Zurich Versicherung. Die Abwicklung liegt in den Händen der Kaera AG. Die Sicherung betrifft aber nur Reisende mit einem Sicherungsschein. Diesen bekommen nur Pauschalreisende, die mindestens zwei verschiedene Reisearten gebucht haben. Touristen, die also Flug und Hotel gebucht haben, können auf eine finanzielle Entschädigung hoffen. Allerdings erhalten die Urlauber voraussichtlich nicht den vollen Reisepreise zurück. Die Versicherungssumme liegt bei 110 Millionen Euro. Bei der Versicherung sind bis zum 1. November schon 150 000 Schadensmeldungen eingegangen. Die Gesamtsumme beträgt jetzt schon 250 Millionen. Viele Reisende haben aber ihren Antrag noch gar nicht gestellt, sodass sich die Summe noch deutlich erhöhen dürfte. Hinzu kommen die Kosten für die Rückholung von Urlaubern. Die Rückerstattung wird voraussichtlich anteilig gekürzt.

Die Kaera AG hat extra eine eigene Website eingerichtet (https://schadenanzeige.kaera-ag.de/schadenanzeige/). Die Schäden sollen über diese Seite angemeldet werden. Folgende Unterlagen müssen unter anderem dem Antrag beiliegen:

  • Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters
  • Nachweis über die Anzahlung des Reisepreises
  • Nachweis über die Restzahlung des Reisepreises
  • Eine Erklärung der Reisenden zur Zahlung der Kundengelder mit Unterschrift
  • Sicherungsschein

Der Nachweis der Zahlung erfolgt dabei über eine Kopie des Kontoauszugs oder der Kreditkartenabrechnung. Nicht relevante Geldbeträge sind dabei unkenntlich zu machen.

Touristen, die nur einen Flug oder eine Unterkunft gebucht haben, können darüber kein Geld zurückfordern. Diese bekommen ihre Ansprüche nur über den Insolvenzverwalter (Kanzlei Hermann Wienberg Wilhelm - https://www.hww.eu/) anmelden. Individualreisende erhalten aber voraussichtlich nur einen geringen Bruchteil ihres Geldes zurück.

Wer seine Reise erst vor kurzen per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt hat, kann versuchen, das Geld wieder zurückzuholen. Bei einem Lastschrifteinzug ist das innerhalb von zwei Monaten möglich. Bei einer Kreditkarte muss der Kunde mit dem Kreditkartenunternehmen Kontakt aufnehmen. Bei einer Überweisung hat der Geschädigte in der Regel schlechte Karten. Hier hätte er nur eine Chance, wenn die Buchung noch nicht erfolgt ist. Das geschieht innerhalb von wenigen Stunden.

Es kann übrigens sein, dass der Insolvenzverwalter sein Geld trotzdem einfordert. In diesem Fall hilft nur der Gang vor ein Gericht.

 

Gibt es noch eine Chance für Thomas Cook?

 

Der deutsche Ableger von Thomas Cook hat ungefähr 2000 Beschäftigte. Seit der Eröffnung des Insolvenzantrages am 25. September hoffen die Angestellten, dass es mit dem traditionsreichen Unternehmen in irgendeiner Form weitergeht. Anfangs sah es so aus als würde Thomas Cook wie Condor einen staatlichen Überbrückungskredit bekommen. Angeblich dachte die Regierung über eine Summe von 375 Millionen Euro nach. Allerdings zog Thomas Cook später den Antrag auf Staatshilfe zurück.

Der Insolvenzverwalter versucht momentan wenigstens Teile des Unternehmens zu retten. DER Touristik hat Interesse an der Hotelmarke Sentido und der Reisebüro-Franchisemarke Holiday Land gezeigt. Ein weiteres Angebot eines anderen Unternehmens gibt es aktuell für die Bucher Reisen & Öger Tours GmbH.

 

Warnung vor gefälschten E-Mails

 

Es gibt keinen Schaden, den nicht Betrüger für ihren Vorteil nutzen würden. Aktuell sind angebliche E-Mails von Thomas Cook unterwegs. Der Betreff bezieht sich dabei auf die gebuchte Reise von Thomas Cook und die Erstattung des Geldes. Der Geschädigte soll dabei seine Bankdaten angeben, da er auf diese Weise sein Geld zurückbekommen würde. Thomas Cook hat solche E-Mails niemals verschickt. Diese bitte ignorieren und löschen. Sollte die Datei mit einem Anhang versehen sein, diesen auf gar keinen Fall öffnen.