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Visa Gate GmbH

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Bitte überprüfen Sie vor Beauftragung, ob Sie
und/oder Ihre Mitreisenden eine Visumpflicht für das Zielland besteht.

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Reisepass

Ein Reisepass ist erforderlich

Gültigkeitsregeln für Dokumente:

  • Reisepässe und andere Dokumente, die für die Einreise von Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland akzeptiert werden, müssen bei der Einreise gültig sein
  • Reisepässe von in Afghanistan geborenen Reisenden müssen bei der Ankunft gültig sein
  • Reisepässe von Reisenden die nachweisen können, dass ihre Eltern Staatsangehörige Afghanistans sind, müssen bei der Ankunft gültig sein

Die folgenden Bestimmungen gelten für Kinder/Minderjährige:

  • Gemäß der Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) wird von allen Minderjährigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen erwartet, dass sie bei der Ausreise aus Bulgarien, Kroatien, Zypern, Rumänien oder einem Schengen-Mitgliedstaat einen eigenen Reisepass oder Personalausweis besitzen.

Visum

Ein Visum ist erforderlich

Folgende Personen sind von der Visumpflicht befreit:

  • Visum nicht erforderlich für Reisende, die in Afghanistan geboren wurden
  • Visum ist nicht erforderlich für Passagiere mit einer Kopie des Reisepasses der Eltern, wenn der Elternteil: Staatsangehöriger Afghanistans ist oder in Afghanistan geboren wurde

Eine Verlängerung des Aufenthaltes ist möglich. Eine Beantragung muss rechtzeitig vor Ablauf des Visums oder der Aufenthaltsgenehmigung erfolgen.

 

Zusätzliche Informationen:

Frauen aller Nationalitäten sollten ihren Körper mit Kleidung bedecken, mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen.

Reisenden, die kein Hin- und Rückflugticket besitzen, kann der Zutritt verweigert werden.

Gesundheit

Empfohlene Gesundheits- und Impfschutzmaßnahmen:

  • Malariaprophylaxe: Das Malariarisiko (P. vivax und P. falciparum) besteht von Mai bis November unter 2000 Metern
  • empfohlene Prävention in Risikobereichen: C

Die empfohlene Art der Prävention wird als:

  • Typ A (sehr begrenztes Malaria-Übertragungsrisiko) - Nur zur Vorbeugung von Mückenstichen
  • Typ B (nur Risiko von P. vivax Malaria) - Mückenstichprophylaxe plus Chloroquin-Chemoprophylaxe
  • Typ C (Risiko von P. falciparum Malaria mit Chloroquin- und Sulfadoxin-Pyrimethamin-Resistenz) - Mückenstichprävention plus Atovaquon-Proguanil oder Doxycylin oder Mefloquin-Chemoprophylaxe
  • Typ D (Risiko von P. falciparum Malaria plus gemeldete Mehrfachresistenz) - Mückenstichprophylaxe plus Atovaquone-Proguanil oder Doxycylin oder Mefloquin-Chemoprophylaxe, je nach lokaler Arzneimittelresistenz

Die Behandlung sollte eine Woche vor der Abreise und nicht später als am ersten Tag der Einreise begonnen werden sie muss regelmäßig eingenommen und 4 Wochen nach der letzten Ausreise fortgesetzt werden. Keine prophylaktische Therapie ist 100%ig infektionssicher, aber selbst wenn sie die Krankheit nicht verhindert, kann sie die Infektion milder und weniger lebensbedrohlich machen.


 

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand April 2018.