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Visa Gate GmbH

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und/oder Ihre Mitreisenden eine Visumpflicht für das Zielland besteht.

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Reisepass

Ein Reisepass ist erforderlich

Dokumentgültigkeitsregeln:

  • Reisepässe und andere zur Einreise akzeptierte Dokumente müssen bei der Ankunft gültig sein
  • Einreise- und Transitbeschränkungen: Passagiere mit einem handschriftlichen Reisepass dürfen nicht einreisen

Für Kinder/Minderjährige gelten folgende Regelungen:

Gemäß EU-Recht wird von allen Minderjährigen, die deutsche Staatsangehörige sind erwartet, dass sie bei der Ausreise aus Bulgarien, Kroatien, Zypern, Rumänien oder einem Schengen-Mitgliedstaat einen eigenen Reisepass oder Personalausweis besitzen.

 

Passagiere mit einer handschriftlichen Verlängerung auf einem maschinenlesbaren Reisepass dürfen nicht nach Bangladesch einreisen.

Visum

Ein Visum ist erforderlich

Visumausstellung:

  • Deutsche Staatsangehörige mit einem Hin- und Rückflugticket als Touristen können ein Visa On Arrival für einen maximalen Aufenthalt von 30 Tagen erhalten. Sie können einen Antrag auf Verlängerung ihres Aufenthalts stellen
  • Passagiere mit einem Hin- und Rückflugticket und einem Bestätigungsschreiben des Bangladesh Board of Investment (BOI), die geschäftlich unterwegs sind, können ein Visa On Arrrival erhalten. Das Schreiben muss eine BOI-Registrierungsnummer enthalten. Die akkreditierte einladende Organisation muss die Einwanderungsbehörde vor der Ankunft informieren

 

Reisenden, die kein Hin- und Rückflugticket besitzen, kann der Zutritt verweigert werden.

Gesundheit

Impfungen sind nicht erforderlich
 

Im Falle eines Gelbfieberausbruchs gelten für Fluggäste, die aus diesem Land einnreisen besondere medizinische Vorkehrungen am Flughafen.
 

Empfohlene Gesundheits- und Impfschutzmaßnahmen:

  • Malariaprophylaxe: Das Malariarisiko besteht das ganze Jahr über, die Übertragung erfolgt jedoch nur in ländlichen Gebieten einiger Distrikte mit unterschiedlichem Risiko. Jedoch haben die meisten Teile des Landes, einschließlich Dhaka City, kein Malariarisiko
  • Empfohlene Prävention in Risikobereichen: C


 

Die empfohlene Art der Prävention:

  • Typ A (sehr begrenztes Malaria-Übertragungsrisiko) - Nur zur Vorbeugung von Mückenstichen.
  • Typ B (nur Risiko von P. vivax Malaria) - Mückenstichprophylaxe plus Chloroquin-Chemoprophylaxe.
  • Typ C (Risiko von P. falciparum Malaria mit Chloroquin- und Sulfadoxin-Pyrimethamin-Resistenz) - Mückenstichprävention plus Atovaquon-Proguanil oder Doxycylin oder Mefloquin-Chemoprophylaxe.
  • Typ D (Risiko von P. falciparum Malaria plus gemeldete Mehrfachresistenz) - Mückenstichprophylaxe plus Atovaquone-Proguanil oder Doxycylin oder Mefloquin-Chemoprophylaxe, je nach lokaler Arzneimittelresistenz.

Die Behandlung sollte eine Woche vor der Abreise und nicht später als am ersten Tag der Einreise begonnen werden sie muss regelmäßig eingenommen und 4 Wochen nach der letzten Ausreise fortgesetzt werden. Keine prophylaktische Therapie ist 100%ig infektionssicher, aber selbst wenn sie die Krankheit nicht verhindert, kann sie die Infektion milder und weniger lebensbedrohlich machen.


 

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand April 2018.