Benötige ich ein Visum?
Bitte überprüfen Sie vor Beauftragung, ob Sieund/oder Ihre Mitreisenden eine Visumpflicht für das Zielland besteht.
Aktuelles Visaangebot
Reisepass
Ein Reisepass ist erforderlich
Dokumentgültigkeitsregeln:
Pässe und andere zur Einreise akzeptierte Dokumente müssen bei der Ankunft gültig sein.
Die folgenden Bestimmungen gelten für Kinder/Minderjährige:
Gemäß der Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) wird von allen Minderjährigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, erwartet, dass sie bei der Ausreise aus Bulgarien, Kroatien, Zypern, Rumänien oder einem Schengen-Mitgliedstaat einen eigenen Reisepass oder Personalausweis besitzen.
Visum
Ein Visum ist erforderlich
Visumausstellung:
- Deutsche Staatsangehörige können bei der Ankunft in Beira (BEW), Nampula (APL), Maputo (MPM), Pemba (POL), Tete (TET) und Vilankulo (VNX) für einen maximalen Aufenthalt von 30 Tagen ein Visum erhalten, wenn ihr Reisepass mindestens 6 Monate ab dem Ankunftsdatum gültig ist, sie ein Rückflugticket haben, genügend Geld um ihren Aufenthalt zu unterstützen und im Besitz eines Nachweises über den Zweck des Besuchs sind. Sie können ihren Aufenthalt um weitere 30 Tage verlängern.
Wichtig:
Reisenden, die kein Hin- und Rückflugticket besitzen, kann der Zutritt verweigert werden.
Gesundheit
Diese Informationen dienen nur zur Orientierung. Andere Gesundheitsorganisationen können alternative Vorsichtsmaßnahmen empfehlen.
Reisende, die innerhalb von 6 Tagen nach der Abreise oder der Durchreise eintreffen und nicht im Besitz einer Gelbfieberimpfbescheinigung sind, müssen bei der Ankunft geimpft werden.
Ausgenommen von der Gelbfieberimpfung:
- Kinder unter 1 Jahr.
- Reisende, die die Transitländer mit der Gefahr der Gelbfieberübertragung durchqueren, wenn sie die Transitgebiete nicht verlassen
Empfohlene Gesundheits- und Impfschutzmaßnahmen:
- Malariaprophylaxe: Das Malariarisiko, vor allem durch P. falciparum, besteht das ganze Jahr über im ganzen Land.
- Empfohlene Prävention: C.
Die empfohlene Art der Prävention:
- Typ A (sehr begrenztes Malaria-Übertragungsrisiko) - Nur zur Vorbeugung von Mückenstichen.
- Typ B (nur Risiko von P. vivax Malaria) - Mückenstichprophylaxe plus Chloroquin-Chemoprophylaxe.
- Typ C (Risiko von P. falciparum Malaria mit Chloroquin- und Sulfadoxin-Pyrimethamin-Resistenz) - Mückenstichprävention plus Atovaquon-Proguanil oder Doxycylin oder Mefloquin-Chemoprophylaxe.
- Typ D (Risiko von P. falciparum Malaria plus gemeldete Mehrfachresistenz) - Mückenstichprophylaxe plus Atovaquone-Proguanil oder Doxycylin oder Mefloquin-Chemoprophylaxe, je nach lokaler Arzneimittelresistenz.
Die Behandlung sollte eine Woche vor der Abreise und nicht später als am ersten Tag der Einreise begonnen werden sie muss regelmäßig eingenommen und 4 Wochen nach der letzten Ausreise fortgesetzt werden. Keine prophylaktische Therapie ist 100%ig infektionssicher, aber selbst wenn sie die Krankheit nicht verhindert, kann sie die Infektion milder und weniger lebensbedrohlich machen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand April 2018.