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Visa Gate GmbH

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und/oder Ihre Mitreisenden eine Visumpflicht für das Zielland besteht.

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Reisepass

Reisepass erforderlich

Gültigkeitsregeln für Dokumente:

  • Reisepässe müssen bei der Ankunft gültig sein

Die folgenden Bestimmungen gelten für Kinder/Minderjährige:

Gemäß der Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) wird von allen Minderjährigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen erwartet, dass sie bei der Ausreise aus Bulgarien, Kroatien, Zypern, Rumänien oder einem Schengen-Mitgliedstaat einen eigenen Reisepass oder Personalausweis besitzen.

Wichtig:

Reisenden wird die Einreise verweigert, wenn sie im Besitz von folgenden Reisepässen oder Reisedokumenten sind:

  • die angeben, dass sie für Israel gültig ist; und/oder
  • mit einem (gültigen oder abgelaufenen) Visum für Israel und/oder
  • mit einem Stempel, der auf den Grenzübergang Israel-Jordanien hinweist, und/oder Besitz von Einreisen nach Israel oder Rafha, Gaza oder Nablus

Visum

Ein Visum ist erforderlich

Visumausstellung:

Reisende (Mutter, Ehefrau oder Kinder), die Bürger syrischer Herkunft begleiten, können bei Ankunft ein Visa On Arrival erhalten.

Reisende mit einer Bestätigung, dass ein Visum vor der Abreise genehmigt und von dem Gastgeber in Syrien arrangiert wurde, können bei Ankunft ein Visa On Arrival erhalten. Vor dem Einsteigen muss der Stations Manager der lokalen Fluggesellschaft die Genehmigung bei den Einwanderungsbehörden überprüfen, die die folgenden Informationen enthalten muss:

  • Name und Vorname des Fluggastes 
  • derzeitige Staatsangehörigkeit 
  • die ursprüngliche Staatsangehörigkeit
  • Datum der Ausstellung
  • und Seriennummer der Zulassung.

Staatsangehörige von Ländern ohne syrische Vertretung können bei der Einreise ein Visum erhalten.

Wichtig:

Reisenden, die kein Hin- und Rückflugticket besitzen, kann der Zutritt verweigert werden.

Gesundheit

Diese Informationen dienen nur zur Orientierung. Andere Gesundheitsorganisationen können alternative Vorsichtsmaßnahmen empfehlen.

Impfung gegen Gelbfieber erforderlich, wenn sie innerhalb von 6 Tagen nach der Aus- oder Durchreise in Länder mit der Gefahr der Gelbfieberübertragung reisen.

Ausgenommen von der Gelbfieberimpfung:

  • Kinder unter 6 Monaten
  • Passagiere, die die Transitländer mit der Gefahr der Gelbfieberübertragung durchqueren, wenn sie die Transitgebiete nicht verlassen

Empfohlene Gesundheits- und Impfschutzmaßnahmen:

  • Malariaprophylaxe: Das Malariarisiko, ausschließlich aufgrund von P. vivax, ist gering und besteht von Mai bis Oktober in Gebieten entlang der nördlichen Grenze, insbesondere in ländlichen Gebieten des Gouvernements El Hasaka (obwohl seit 2005 keine indigenen Fälle gemeldet wurden)
  • Empfohlene Vorbeugung: keine

Die empfohlene Art der Prävention wird als:

  • Typ A (sehr begrenztes Malaria-Übertragungsrisiko) - Nur zur Vorbeugung von Mückenstichen
  • Typ B (nur Risiko von P. vivax Malaria) - Mückenstichprophylaxe plus Chloroquin-Chemoprophylaxe
  • Typ C (Risiko von P. falciparum Malaria mit Chloroquin- und Sulfadoxin-Pyrimethamin-Resistenz) - Mückenstichprävention plus Atovaquon-Proguanil oder Doxycylin oder Mefloquin-Chemoprophylaxe
  • Typ D (Risiko von P. falciparum Malaria plus gemeldete Mehrfachresistenz) - Mückenstichprophylaxe plus Atovaquone-Proguanil oder Doxycylin oder Mefloquin-Chemoprophylaxe, je nach lokaler Arzneimittelresistenz

Die Behandlung sollte eine Woche vor der Abreise und nicht später als am ersten Tag der Einreise begonnen werden sie muss regelmäßig eingenommen und 4 Wochen nach der letzten Ausreise fortgesetzt werden. Keine prophylaktische Therapie ist 100%ig infektionssicher, aber selbst wenn sie die Krankheit nicht verhindert, kann sie die Infektion milder und weniger lebensbedrohlich machen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand April 2018.