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Visa Gate GmbH

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und/oder Ihre Mitreisenden eine Visumpflicht für das Zielland besteht.

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Reisepass

Ein Reisepass ist erforderlich

Dokumentgültigkeitsregeln:

  • Pässe und andere zur Einreise akzeptierte Dokumente müssen bei der Ankunft gültig sein.

Für Kinder/Minderjährige gelten folgende Regelungen:

Gemäß EU-Recht wird von allen Minderjährigen, die Staatsangehörige Deutschlands sind, erwartet, dass sie bei der Ausreise aus Bulgarien, Kroatien, Zypern, Rumänien oder einem Schengen-Mitgliedstaat einen eigenen Reisepass oder Personalausweis besitzen.

Visum

Ein Visum ist erforderlich

Folgende Personen sind von der Visumpflicht befreit:

  • Reisende mit einer Pakistan Origin Card (POC) oder einer National ID Card for Overseas Pakistanis (NICOP).

Visumausstellung:

  • Geschäftsreisende aus Deutschland können bei der Einreise ein Visum für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen erhalten, wenn sie eine Bestätigung haben, dass ein Visum vor der Abreise genehmigt wurde.

 Folgende Dokumente sind erforderlich:

  • ein Empfehlungsschreiben der Industrie- und Handelskammer (CC&I) im Wohnsitzland oder
  • ein Einladungsschreiben der Wirtschaftsorganisation, das von der betreffenden Handelsorganisation/Vereinigung in Pakistan empfohlen wird.
  • Passagiere mit einer abgelaufenen Pakistan Origin Card (POC) oder einem abgelaufenen National ID Card for Overseas Pakistanis (NICOP) können bei Ankunft eine 72-stündige Landeerlaubnis erhalten.

Zusätzliche Informationen:

  • Eine Verlängerung des Aufenthaltes ist möglich und muss beim Innenministerium beantragt werden.
  • Besucher, die bis zu einem Maximum von 2 Monaten nach ihrem autorisierten Aufenthalt in Pakistan übernachten, können ihre Visagebühr am FIA Immigration Desk am Jinnah International Airport, Karachi (KHI) bezahlen.

Wichtig:

Reisenden, die kein Hin- und Rückflugticket besitzen, kann der Zutritt verweigert werden.

Ausgenommen sind:

  • Inhaber einer Pakistan Origin Card (POC)
  • Inhaber einer National Identity Card for Overseas Pakistanis (NICOP) 
  • Inhaber von Pässen mit einem von Pakistan ausgestellten "Visa exempt" Stempel
  • Reisende mit doppelter Staatsangehörigkeit, die einen pakistanischen Pass benutzen

Gesundheit

Diese Informationen dienen nur zur Orientierung. Andere Gesundheitsorganisationen können alternative Vorsichtsmaßnahmen empfehlen.

Passagiere, die innerhalb von 6 Tagen nach der Abreise oder der Durchreise eintreffen und keine Gelbfieberimpfbescheinigung besitzen, werden für 6 Tage unter Quarantäne gestellt.

Ausgenommen von der Gelbfieberimpfung:

  • Kinder unter 9 Monaten, wenn aus dem Impfpass der Mutter hervorgeht, dass sie vor der Geburt des Kindes ordnungsgemäß geimpft wurde.
  • Passagiere, die die Transitländer mit der Gefahr der Gelbfieberübertragung durchqueren, wenn sie die Transitgebiete nicht verlassen.

Wichtig:

Impfung gegen Polio vor der Abreise aus Pakistan für alle Staatsangehörigen und Einwohner Pakistans sowie für Besucher, die sich länger als 4 Wochen in Pakistan aufhalten.

Empfohlene Gesundheits- und Impfschutzmaßnahmen:

  • Malariaprophylaxe: Das Malariarisiko (P. vivax und P. falciparum) besteht das ganze Jahr über im ganzen Land unter 2000 Metern, besonders in ländlichen Gebieten von Juli bis Dezember.
  • Empfohlene Prävention: C.

 

Die empfohlene Art der Prävention:

  • Typ A (sehr begrenztes Malaria-Übertragungsrisiko) - Nur zur Vorbeugung von Mückenstichen.
  • Typ B (nur Risiko von P. vivax Malaria) - Mückenstichprophylaxe plus Chloroquin-Chemoprophylaxe.
  • Typ C (Risiko von P. falciparum Malaria mit Chloroquin- und Sulfadoxin-Pyrimethamin-Resistenz) - Mückenstichprävention plus Atovaquon-Proguanil oder Doxycylin oder Mefloquin-Chemoprophylaxe.
  • Typ D (Risiko von P. falciparum Malaria plus gemeldete Mehrfachresistenz) - Mückenstichprophylaxe plus Atovaquone-Proguanil oder Doxycylin oder Mefloquin-Chemoprophylaxe, je nach lokaler Arzneimittelresistenz.

Die Behandlung sollte eine Woche vor der Abreise und nicht später als am ersten Tag der Einreise begonnen werden sie muss regelmäßig eingenommen und 4 Wochen nach der letzten Ausreise fortgesetzt werden. Keine prophylaktische Therapie ist 100%ig infektionssicher, aber selbst wenn sie die Krankheit nicht verhindert, kann sie die Infektion milder und weniger lebensbedrohlich machen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand April 2018.