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Visa Gate GmbH

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und/oder Ihre Mitreisenden eine Visumpflicht für das Zielland besteht.

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Reisepass

Reisepass erforderlich.

Gültigkeitsregeln für Dokumente:

Reisepässe und andere zur Einreise angenommene Dokumente müssen mindestens 30 Tage nach dem geplanten Aufenthalt gültig sein.

 

Es gelten Einreise- und Transitbeschränkungen:

Besucher müssen eine Rückfahrkarte besitzen.

Besucher mit einem nicht maschinenlesbaren oder verlängerten Reisepass dürfen weder einreisen noch durchreisen.

Die folgenden Bestimmungen gelten für Kinder/Minderjährige:

WARNUNG! Gemäß der Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) wird von allen Minderjährigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, erwartet, dass sie bei der Ausreise aus Bulgarien, Kroatien, Zypern, Rumänien oder einem Schengen-Mitgliedstaat einen eigenen Reisepass oder Personalausweis besitzen.

Wichtig:

Pässe und Reisepässe, die die Dokumente aller nicht südafrikanischen Staatsangehörigen ersetzen, müssen mindestens eine unbenutzte Visaseite für die Einreise-/Ausreisebewilligung des südafrikanischen Einwanderungsdienstes enthalten. Davon ausgenommen ist die Seite "Bemerkungen" und "Änderungen und Vermerke".

Besucher mit einem erweiterten maschinenlesbaren Reisepass dürfen nicht nach Südafrika einreisen oder durchreisen.

Visum

Visum erforderlich

Folgende Personen sind von der Visumpflicht befreit:

Staatsangehörige Deutschlands für einen maximalen Aufenthalt von 90 Tagen.

 

Zusätzliche Informationen

Eine Verlängerung des Aufenthalts um weitere 90 Tage ist möglich, wenn der Antrag mindestens 60 Tage vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums, der Genehmigung oder der Visumbefreiung gestellt wird.

Die folgenden Bestimmungen gelten für Kinder/Minderjährige:

Minderjährige unter 18 Jahren, die nach/aus Südafrika reisen:

a. mit beiden Elternteilen eine vollständige Geburtsurkunde im Original mit Angaben über die Eltern oder eine beglaubigte Kopie oder ein gleichwertiges amtliches Dokument mit Angaben über den Minderjährigen und die Eltern des Minderjährigen besitzen.

b. bei einem Elternteil eine vollständige Original-Geburtsurkunde mit Angaben über beide Elternteile oder eine beglaubigte Kopie oder ein gleichwertiges amtliches Dokument mit Angaben über den Minderjährigen und seine Eltern besitzen; UND

- elterliche Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils; ODER

- Brief der besonderen Umstände; ODER

- Ein Gerichtsbeschluss, der dem jetzigen Elternteil die volle elterliche Verantwortung oder die volle gesetzliche Vormundschaft überträgt; ODER

- Falls der andere Elternteil verstorben ist, eine Sterbeurkunde.

c. nur mit der Mutter eine vollständige Original-Geburtsurkunde, die nur Informationen über die Mutter enthält, oder eine beglaubigte Kopie oder ein gleichwertiges amtliches Dokument, das Angaben über die Mutter des Minderjährigen und die Mutter des Minderjährigen enthält.

d. mit einem Erwachsenen, der kein Elternteil ist, muss eine vollständige Original-Geburtsurkunde mit Informationen über die Eltern oder eine beglaubigte Kopie oder ein gleichwertiges amtliches Dokument mit Angaben über den Minderjährigen und die Eltern des Minderjährigen besitzen; und die elterliche Einverständniserklärung, Kopien von Ausweispapieren der Eltern/Erziehungsberechtigten, Kontaktdaten der Eltern/Erziehungsberechtigten und Kontaktdaten der Person, in deren Obhut der Minderjährige sein wird.

e. Bei Reisen als Primar- oder Sekundarschulreise mit einem Lehrer oder Trainer muss eine Einverständniserklärung des Schulleiters vorliegen, in der bestätigt wird, dass die Einverständniserklärung aller Eltern von der Schule aufbewahrt wird, zusammen mit einer beglaubigten Kopie des Ausweises des begleitenden Lehrers oder Trainers.

f. unbegleitet, muss eine vollständige Geburtsurkunde mit Informationen über die Eltern oder eine beglaubigte Kopie oder ein gleichwertiges amtliches Dokument mit Angaben über den Minderjährigen und die Eltern des Minderjährigen besitzen; UND:

- elterliche Einverständniserklärung (oder Zustimmung eines Elternteils zusammen mit einem Gerichtsbeschluss, der die volle elterliche Verantwortung gewährt); Schreiben der Person, die den Minderjährigen in Südafrika empfängt, mit Adresse und Kontaktdaten; Kopie der Ausweispapiere der Person, die den Minderjährigen empfängt, einschließlich Visum/Aufenthaltsgenehmigung (falls erforderlich); und Kontaktdaten der Eltern/Erziehungsberechtigten.

g. Kinder diplomatischer und konsularischer Vertreter, die in Südafrika akkreditiert sind, müssen im Besitz einer Akkreditierungskarte des Ministeriums für internationale Beziehungen und Zusammenarbeit sein, die Informationen über das Kind enthält.

WARNUNG: Alle Dokumente müssen Originale oder beglaubigte Kopien sein. Sie müssen in Englisch sein, mit Ausnahme der Geburtsurkunde. Die elterliche Einverständniserklärung muss innerhalb von 6 Monaten vor Reiseantritt abgegeben werden.

 

Dies gilt nicht für Minderjährige, wenn die Informationen über beide Elternteile im Reisepass oder anderen offiziellen Reisedokumenten des Minderjährigen enthalten sind.

 

Wichtig:

Besucher, die ohne Hin- und Rückflugticket ankommen, müssen anstelle des Tickets eine rückzahlbare Kaution hinterlegen. Bei Nichtzahlung oder Nichtzahlung dieser Kaution wird die Einreise verweigert.

 

 

Gesundheit

Impfung gegen Gelbfieber erforderlich bei Einreise aus Ländern mit Gelbfiebergefahr.

 

Ausgenommen von der Gelbfieberimpfung:

Kinder unter 1 Jahr und Erwachsene über 60 Jahre.

 

Passagiere, die Länder mit der Gefahr der Gelbfieberübertragung für max. 12 Stunden, ohne den Transitbereich zu verlassen.

 

Passagiere, die Senegal und Ghana durchqueren, aber das Flugzeug nicht verlassen.

 

Inhaber eines Kontraindikationszertifikats aus medizinischen Gründen, die unter Quarantäne gestellt werden.

 

Empfohlene Gesundheits- und Impfschutzmaßnahmen:

Malariaprophylaxe: Das Malariarisiko, hauptsächlich aufgrund von P. falciparum, besteht das ganze Jahr über in den niedrig gelegenen Gebieten der Provinz Limpopo, der Provinz Mpumalanga (einschließlich des Krüger-Nationalparks) und des nordöstlichen Kwazulu Natal. Das Risiko ist von Oktober bis Mai am höchsten. Empfohlene Prävention in Risikobereichen: C.

 

Die empfohlene Art der Prävention wird als:

- Typ A (sehr begrenztes Malaria-Übertragungsrisiko) - nur zur Vorbeugung von Mückenstichen.

- Typ B (nur Risiko von P. vivax Malaria) - Mückenstichprophylaxe plus Chloroquin-Chemoprophylaxe.

- Typ C (Risiko von P. falciparum Malaria mit Chloroquin- und Sulfadoxin-Pyrimethamin-Resistenz) - Mückenstichprävention plus Atovaquon-Proguanil oder Doxycylin oder Mefloquin-Chemoprophylaxe.

- Typ D (Risiko von P. falciparum Malaria plus gemeldete Mehrfachresistenz) - Mückenstichprophylaxe plus Atovaquone-Proguanil oder Doxycylin oder Mefloquin-Chemoprophylaxe, je nach lokaler Arzneimittelresistenz.

Die Chemoprophylaxe sollte vorzugsweise eine Woche vor der Abreise und nicht später als am ersten Tag der Exposition begonnen werden; sie muss mit unfehlbarer Regelmäßigkeit eingenommen und 4 Wochen nach der letzten Exposition fortgesetzt werden. Keine prophylaktische Therapie ist 100%ig infektionssicher, aber selbst wenn sie die Krankheit nicht verhindert, kann sie die Infektion milder und weniger lebensbedrohlich machen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand April 2018.